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Bestehendes Nebengewerbe: Gründungszuschuss beantragen?

Frage

Besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit zu stellen, wenn die Tätigkeit schon als Nebengewerbe ausgeführt wird und nun in das Hauptgewerbe umgewandelt werden soll?

Antwort

Sie können auch einen Antrag auf den Gründungszuschuss stellen, wenn Sie eine selbständige Tätigkeit schon vorher im Nebenerwerb ausüben. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. So ist beispielsweise bei der Umwandlung einer nebenberuflichen Tätigkeit in eine hauptberufliche Selbständigkeit die Eigenleistungsfähigkeit des Antragstellers zu prüfen.

Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 001 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
August 2017

Tipps der Redaktion:

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