Frage
Ich bin zurzeit arbeitslos und möchte mich selbständig machen. Wie und wo kann ich finanzielle Unterstützung bekommen?
Ich bin zurzeit arbeitslos und möchte mich selbständig machen. Wie und wo kann ich finanzielle Unterstützung bekommen?
Bei Aufnahme einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit kann mit dem Gründungszuschuss über die Agentur für Arbeit gefördert werden.
Die gesetzlichen Grundlagen zum Gründungszuschuss finden Sie im § 93 Sozialgesetzbuch III. Hinsichtlich der Zugangsvoraussetzungen hat der Gesetzgeber in Absatz 2 unter anderem festgelegt:
„(2) Ein Gründungszuschuss kann geleistet werden, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer
1. bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, dessen Dauer bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage beträgt und nicht allein auf § 147 Absatz 3 beruht, …“
Nach diesen Regelungen ist bei der Arbeitsagentur über Ihren Antrag auf den Gründungszuschuss zu entscheiden. Einen Ermessensspielraum gibt es hier nicht.
Sollten Sie weitergehende Fragen zum Gründungszuschuss haben, können Sie sich gerne an das Beratungstelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Arbeitsmarktpolitik unter 030/ 221 911 003 wenden.
Unabhängig von den Fördermöglichkeiten der Arbeitsagentur bieten der Bund sowie die Bundesländer unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer an. Die Förderungen können sowohl in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. Um geeignete Förderprogramme zu finden, ist es wichtig, zu wissen, für welchen Bereich eine Förderung gesucht wird, z.B. Beratungsförderung oder Investitionsförderung. Jedes Förderprogramm hat eine eigene Richtlinie in der u.a. die Antragstellung geregelt ist.
Grundsätzlich können Sie sich über die Internetseite www.foerderdatenbank.de informieren, ob für Sie andere Fördermöglichkeiten in Fragen kommen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme, Richtlinien und Ansprechpartner einsehen.
Unter anderem besteht die Möglichkeit, den KfW-Gründerkredit - StartGeld, als Darlehen der KfW zu beantragen. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es können bis zu 100.000 Euro für Investitionen und Betriebsmittel gefördert werden. Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.kfw.de/067 bzw. www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Gründen-Erweitern/Förderprodukte/Förderprodukte-(S3).html oder an der kostenfreien Servicenummer der KfW unter Tel. 0800 539 9001.
Eine Finanzierung wäre z.B. auch über das Förderprogramm „Mein Mikrokredit“ möglich. Eine Beantragung dieses Mikrokredits erfolgt über sogenannte Mikrofinanzinstitute. Ausführliche Informationen zu dieser Förderung erhalten Sie auf der Internetseite www.mein-mikrokredit.de
Weitere Informationen zum Thema Förderung erhalten Sie auch in unseren Broschüren, z.B. unter:
Auf unserer Internetseite www.existenzgruender.de finden Sie viele nützliche Informationen, Übersichten und Hilfsangebote. Im Themenbereich "Weg in die Selbständigkeit" erhalten Sie Hinweise zu erforderlichen Gründungsschritten.
Für weitere allgemeine Informationen zur Gründung können Sie unsere Publikationen, wie z.B. unsere Broschüre Starthilfe: Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit (PDF, 8 MB) kostenfrei bestellen oder auch direkt downloaden.
Quelle: Sylvia Reimers
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
August 2016
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