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Angestelltenverhältnis aufgeben: Gründungsförderung?

Frage

Ich bin seit März 2017 nebenbei selbständig, jedoch habe ich keine Gewinne bisher erzielen können. Seit fast einem Jahr bin ich Angestellter in Vollzeit. Ich würde mich gerne auf meine Selbständigkeit (E-Commerce) konzentrieren, um in Zukunft mit meiner Familie davon leben zu können. Allerdings fehlt neben dem Vollzeitjob die Zeit, um etwas für die Selbständigkeit zu tun. Würde ich bei Aufgabe des Angestelltenverhältnisses noch Ansprüche auf Lebensunterhalt haben und Förderungen bzw. Zuschüsse für meine Selbständigkeit erhalten? Auch habe ich die Möglichkeit, ein Franchising-Unternehmen (Online Marketing Agentur) aufzubauen. Würde ich für den Einstieg in das Franchising-Programm finanzielle Unterstützung bekommen?

Antwort

Bevor Sie Ihr Angestelltenverhältnis beenden, sollten Sie eine Leistungsberatung bei der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen. Wer sein Arbeitsverhältnis selbst kündigt oder durch einen Aufhebungsvertrag beendet ohne einen wichtigen Grund (bspw. Gesundheit, fehlende Kinderbetreuung), kann mit einer Sperrzeit belegt werden. Sie würden dann die ersten drei Monate kein Arbeitslosengeld erhalten und müssten von Ihren Ersparnissen leben.

Wenn Sie Arbeitslosengeld I erhalten, können Sie den sogenannten Gründungszuschuss für den Lebensunterhalt beantragen. Der Gründungszuschuss ist eine Leistung nach § 93 Sozialgesetzbuch III und wird für Gründer zur Verfügung gestellt, die mit der geförderten hauptberuflichen Selbständigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden. Als hauptberuflich wird jede Tätigkeit ab 15 Stunden pro Woche angesehen. Der jeweilige Antrag ist vor Beginn der hauptberuflichen Selbständigkeit bei Ihrer Agentur für Arbeit zu stellen.

Nach § 93 Abs. 2 SGB III kann der Zuschuss geleistet werden, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer:

  1. bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, dessen Dauer bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage beträgt und nicht allein auf § 147 Absatz 3 beruht,
  2. der Agentur für Arbeit die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachweist und
  3. ihre oder seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit darlegt.

Zum Nachweis der Tragfähigkeit der Existenzgründung ist der Agentur für Arbeit die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen. Als fachkundige Stellen sind insbesondere die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute benannt. Inwiefern in Absprache mit der Arbeitsagentur z.B. auch ein Steuerberater für die Bewertung hinzugezogen werden kann, klären Sie bitte im Vorfeld mit der Agentur für Arbeit.

Die Förderung erstreckt sich in einer ersten Phase über sechs Monate, in denen Sie den Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zuzüglich einer Pauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Bei intensiver Geschäftstätigkeit und hauptberuflichen unternehmerischen Aktivitäten kann eine Weiterförderung in Höhe der Pauschale von 300 Euro für weitere neun Monate bewilligt werden.

Der jeweilige Antrag ist bei Ihrer Agentur für Arbeit zu stellen. Zusätzlich muss eine Kurzbeschreibung der Geschäftsidee, ein Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau vorgelegt werden. Für die Beantragung muss die Tragfähigkeit Ihrer Existenz durch eine fachkundige Stelle bestätigt werden.

Als Existenzgründer haben Sie zudem die Möglichkeit, den ERP-Gründerkredit - StartGeld, als Darlehen der KfW zu beantragen, auch wenn Sie nur nebenberuflich selbständig wären. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro gefördert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe. Die Bank prüft Ihre Bonität, das Geschäftskonzept, Ihre fachliche Qualifikation sowie Ihre Produkt- und Branchenkenntnisse. Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich. Die KfW Bank hat auch Förderprodukte für Existenzgründer mit einem Finanzierungsbedarf über 100.000 Euro. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite der KfW oder an der Hotline der KfW unter Telefon 0800 5399001.

Falls Sie außerdem eine Unternehmensberatung wünschen für eine Potenzialanalyse und ein Markterschließungskonzept, könnten Sie durch Zuschüsse von 50 % durch das Programm „go-digital“ profitieren. Sie müssten für die Beratungsleistungen also nur die Hälfte zahlen.

Für eine individuelle Beratung können Sie gern unser Infotelefon zur Existenzgründung nutzen. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 030 340 60 65 60.

Quelle: Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Januar 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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