Antwort
Wenn Sie die Tätigkeit als Tagesmutter nebenberuflich aufnehmen möchten, sollten Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren und sich ggf. sein Einverständnis schriftlich geben lassen. Sollten Sie jedoch die Tätigkeit als Tagesmutter hauptberuflich ausüben wollen und Sie beenden Ihr versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber, könnten Sie mit dem Gründungszuschuss über die Agentur für Arbeit gefördert werden.
Der Gründungszuschuss ist eine Leistung nach § 93 Sozialgesetzbuch III und wird für Gründer zur Verfügung gestellt, die mit der geförderten hauptberuflichen Selbständigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden. Als hauptberuflich wird jede Tätigkeit ab 15 Stunden pro Woche angesehen. Der jeweilige Antrag ist vor Beginn der hauptberuflichen Selbständigkeit bei Ihrer Agentur für Arbeit zu stellen.
Nach §93 Abs.: 2 SGB III kann der Zuschuss geleistet werden, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer:
- "bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, dessen Dauer bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage beträgt und nicht allein auf § 147 Absatz 3 beruht,
- der Agentur für Arbeit die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachweist und
- ihre oder seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit darlegt.
Zum Nachweis der Tragfähigkeit der Existenzgründung ist der Agentur für Arbeit die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen."
Als fachkundige Stellen sind insbesondere die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute benannt. Inwiefern in Absprache mit der Arbeitsagentur z.B. auch ein Steuerberater für die Bewertung hinzugezogen werden kann, klären Sie bitte im Vorfeld mit der Agentur für Arbeit.
Die Förderung erstreckt sich in einer ersten Phase über sechs Monate, in denen Sie den Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zuzüglich einer Pauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Bei intensiver Geschäftstätigkeit und hauptberuflichen unternehmerischen Aktivitäten kann eine Weiterförderung in Höhe der Pauschale von 300 Euro für weitere neun Monate bewilligt werden.
Der jeweilige Antrag ist bei Ihrer Agentur für Arbeit zu stellen. Zusätzlich muss eine Kurzbeschreibung der Geschäftsidee, ein Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau vorgelegt werden. Für die Beantragung muss die Tragfähigkeit Ihrer Existenz durch eine fachkundige Stelle bestätigt werden.
Weitere Informationen zum Gründungszuschuss erhalten Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur, z.B. in der aktuellen Geschäftsanweisung unter www.arbeitsagentur.de (www).
Der Bund und die Länder bieten zudem weitere Fördermöglichkeiten in Form von Zuschüssen, Darlehen oder Bürgschaften zum Aufbau einer selbständigen Tätigkeit an. Welches Förderprogramm in Frage kommen könnte, ist unter anderem von der Fördersumme abhängig.
Als Beispiel möchte ich Ihnen das ERP-Gründerkredit - StartGeld als Bundesförderung vorstellen. Die KfW Bankengruppe fördert mit Unterstützung des ERP-Sondervermögens Existenzgründer, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln im In- und Ausland mit günstigen Konditionen bis zu einem Fremdfinanzierungsbedarf von bis zu 100.000 Euro. Gefördert werden alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen in den ersten drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Eine Gründung im Nebenerwerb muss mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet sein. Informationen zu diesem Förderprogramm finden Sie auf der Internetseite www.kfw.de (www).
Sie können sich auch gerne an das Infocenter der KfW-Bankengruppe unter der Rufnummer 0800 5399001 wenden.
Bei geringem Kapitalbedarf ist auch eine Förderung über den Mikrokreditfonds möglich. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 20.000 Euro. Es gibt keine Kredituntergrenze, so dass auch sehr kleine Kredite gewährt werden können. Das Besondere hierbei ist, dass auch Gründer, die keinen Zugang zu Banken haben, hier einen Kredit erhalten können. Weitere Informationen zum Mikrokreditfonds und zur Beantragung in Ihrem Bundesland finden Sie auf der Internetseite www.mikrokreditfonds.de (www).
Inwiefern eine Förderung durch Ihre Kommune/Gemeinde möglich ist, müssten Sie bitte vor Ort in Erfahrung bringen.
Zu weiteren Förderprogrammen in Nordrhein-Westfalen berät das Startercenter NRW unter der der Rufnummer 0211-8371939.
Sie können sich aber auch über die Internetseite www.foerderdatenbank.de (www) informieren, welche Fördermöglichkeiten für Sie bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich), können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.
Für Fragen zur Einstellung von Praktikanten und Auszubildenden können Sie gern das Infotelefon zum Arbeitsrecht des BMAS von Montag-Donnerstag von 08:00-20:00 Uhr unter 030 22 19 11 004 anrufen.
Quelle: Ulrike Klein
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
März 2014