Antwort
Eine Fördermöglichkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus ist der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit. Als Voraussetzung gilt der Bezug von Arbeitslosengeld im Sinne des Sozialgesetzbuch III (SGB III) sowie die Aufnahme einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit mit einem Umfang von mindestens 15 Wochenstunden. Zudem muss bei Beginn der Gründung noch ein Anspruch auf 150 Tage Arbeitslosengeld bestehen. Weiterführende Informationen finden Sie und Ihr Partner in der Geschäftsanweisung zum Gründungszuschuss unter https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mta4/~edisp/l6019022dstbai444940.pdf
Bezieht ein Gründer bereits Arbeitslosengeld II, kann auch von seitens eines Jobcenters eine Förderung in Form von Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (z.B. Zuschüsse oder Darlehen) gewährt werden. Bei Fragen zu dieser Thematik können Sie sich gerne an das Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu wenden (BMAS). Das Bürgertelefon des BMAS ist von montags bis donnerstags zwischen 8.00 und 20.00 Uhr unter der Nummer 030 221 911 003 erreichbar.
Der Bund sowie die Bundesländer bieten des weiteren unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen an. Die Förderungen können sowohl in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. Hauptförderinstrument ist im Regelfall ein Darlehen. Um geeignete Förderprogramme zu finden, ist es wichtig, zu wissen, für welchen Bereich eine Förderung gesucht wird, z.B. Beratungsförderung oder Investitionsförderung. Jedes Förderprogramm hat eine eigene Richtlinie in der u.a. die Antragstellung geregelt ist. zudem sind die meisten Förderprogramme für eine Gründung im Haupterwerb ausgelegt. Eine Ausnahme stellt das ERP-Gründerkredit - StartGeld dar. Eine Gründung im Nebenerwerb mit Förderung durch diesen Gründerkredit muss mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet sein. Gefördert werden mit dem Startgeld alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Weitere Informationen zum ERP-Gründerkredit - StartGeld finden Sie unter: http://www.foerderdatenbank.de/jump/?9855
Sie können sich über die Internetseite www.foerderdatenbank.de informieren, ob für Sie andere Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.
Eine Zusammenfassung möglicher Förderungen finden Sie zudem unter: http://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Finanzierung/inhalt.html
Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 001 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
April 2018
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