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EXIST-Gründerstipendium: Erhalten Studierende Förderung?

Frage

Ich hatte heute ein Beratungsgespräch zwecks der EXIST-Gründerförderung. Dabei wurde mir gesagt, dass ich bei angenommener Förderung mein aktuelles Masterstudium abbrechen müsste um mich dem Vorhaben in Vollzeit zu widmen.

Ist das tatsächlich so richtig? Worauf bezieht sich dann die Förderung von 1000 Euro im Monat für Studierende?

Ich habe einen Mitgründer, der Absolvent ist, womit das Gründungsteam nicht mehrheitlich aus Studierenden bestehen würde.

Antwort

Studierende, die sich in einem Vollzeit-Präsenz Studiengang befinden, erhalten das Stipendium für Studierende. Zur Antragstellung muss mit einer Bescheinigung des Studienbüros der Nachweis über mehr als 50 % erbrachte Studienleistung vorgelegt werden. Dieser Nachweis entfällt, wenn das Masterstudium auf einen abgeschlossenen Bachelor-Studiengang aufbaut.

Quelle:
Exist-Team
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH

Stand:
Januar 2022

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