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Zuerst Gründungszuschuss dann EXIST?

Frage

Ist es möglich für eine neue Gründungsidee Ende Januar 2013 ein EXIST-Stipendium zu beantragen, wenn ich bis Ende März 2013 einen Gründungszuschuss der Arbeitsagentur erhalte? Die sonstigen Voraussetzungen sind gegeben. Der Gründungszuschuss bezieht sich auf ein Einzelunternehmen, das absehbar nicht weitergeführt werden wird - und die Aufnahme des Stipendiums würde somit nach Ablauf des Existenzgründungszuschuss geschehen.

Antwort

Eine Sequenzierung der Förderinstrumente ist durchaus möglich, wenn sinnvoll. Eine zeitgleiche Inanspruchnahme, wie von Ihnen korrekt festgestellt, ist nicht möglich.

Quelle:
Ralf Dolk
Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Dezember 2012

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