Frage
In der Förderrichtlinie wird Folgendes erwähnt: „Die grundlegenden Arbeiten des zu bearbeitenden Projekts müssen aus einem Forschungsprojekt bzw. einer anderen wissenschaftlichen Arbeit hervorgehen, ...“ und weiter: „Das Projekt wird nicht durch andere Programme des Bundes, der Länder oder der Europäischen Kommission gefördert.“ Inwieweit erfüllt nun ein bereits vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördertes ZIM Projekt für FuE Arbeiten? Falls relevant: In diesem Projekt wurden für die FuE des Konzepts Pilotanlagen gebaut.
„Für die Förderphase I sind antragsberechtigt Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland, die die in Nummer 2.1 genannten Forscherteams beschäftigen.“ Muss das gesamte Forscherteam bereits bei Antragstellung an der Hochschule beschäftigt sein?