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Vor EXIST-Antrag Student – nach EXIST-Antrag Absolvent: Höhe des Stipendiums?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin zurzeit dabei mit der einen Antrag für ein EXIST-Gründerstipendium zu stellen. Ich hätte gern eine Auskunft zur Lage eines Mitgründers. Er ist Student, aber hat schon seine Masterarbeit erledigt. Er hat sogar die Note schon bekommen. Aber ihm fehlt noch eine Klausur, um sein Studium zu absolvieren und er ist gerade dabei, diese zu schreiben. Während der Bewerbungsphase müsste er sich als ein Student bezeichnen, aber nach dem potenziellen Beginn des Förderungsprogramms im Okt./Nov. wird er ein Absolvent sein. Die Frage: Gäbe es die Gelegenheit, dass seine Unterhaltsbeihilfe dann entsprechend erhöht wird?

Antwort

Das Stipendium wird dem jeweiligen Status (Studentin und Student, Absolventin und Absolvent) finanziell angepasst – auch während des laufenden Vorhabens.

Quelle:
Andrea Schuster
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
www.exist.de

Stand:
Mai 2020

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