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Teammitglied ohne Berufsausbildung: Hindernis für EXIST-Antrag?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Wir planen in den kommenden Monaten einen EXIST-Antrag zu stellen. Unsere Hochschule unterstützt das Projekt und nach deren Einschätzung stehen die Chancen für ein EXIST-Gründerstipendium gut. Eines unserer Teammitglieder hat aber weder eine qualifizierte Berufsausbildung noch ein Studium, arbeitet aber seit 15 Jahren als Webentwickler. Können wir ihn in unseren Antrag trotzdem als technischen Mitarbeiter aufnehmen? Oder anders gefragt: Wäre ein fehlendes Zeugnis in diesem Fall ein hartes Ausschlusskriterium?

Antwort

Für die Gewährung der Ausnahme ist laut Richtlinie eine qualifizierte Berufsausbildung zwingend erforderlich.

Alternativ besteht die Möglichkeit, Entwicklungsaufträge über die Sachmittel zu finanzieren.

Quelle:
Andrea Schuster
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
www.exist.de

Stand:
Juli 2020

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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