Frage
Wir wollen ein weiteres drittes Mitglied in das EXIST-Gründerstipendium aufnehmen. Die Kriterien sind grundsätzlich erfüllt und es ergänzt das Team auch fachlich sehr gut. Das neue Teammitglied hat allerdings nebenher noch einen Onlineshop, der in einer UG organisiert ist. Er hat alle Anteile und die Organstellung eines Geschäftsführers inne. Allerdings ist er bei der UG nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt und in das tägliche Geschäft nicht involviert. Er kann also seine ganze Arbeitskraft in das EXIST-Projekt investieren und wird nur dienstvertraglich nicht mehr als 5 Std. pro Woche für die UG tätig. In der EXIST-Richtlinie heißt es, dass kein anderes Beschäftigungsverhältnis bestehen darf, das ist hier der Fall. Spricht die reine Organstellung eines Geschäftsführers gegen eine Aufnahme in das Team? (In der Anlage 1 des EXIST-Antrags ist unter „Aktuelle unternehmerische Aktivität“ sogar „Geschäftsführer“ als Beispiel für eine Funktion angegeben).