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Studienabschluss liegt fünf Jahre zurück: EXIST-Förderung?

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Frage

Mein Partner und ich wollen ein Unternehmen gründen und ein bestehendes technisches Produkt verbessern bzw. weiterentwickeln. Da mein BWL-Studium mehr als fünf Jahre zurückliegt, würde dann wohl nur einer die Förderung erhalten, solange er die Voraussetzungen erfüllt? Es ist zudem kein technischer Gründer vorhanden, hier erhalten wir Unterstützung von einem angestellten Techniker in einem anderen Unternehmen. Wie sind die Voraussetzungen und Möglichkeiten für eine Förderung?

Antwort

Die Richtlinie zum EXIST-Gründerstipendium lässt von der Regelung, dass der Hochschulabschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegen darf, eine Ausnahme zu: „Dabei ist die Beteiligung eines Gründungsmitglieds, dessen Abschluss mehr als fünf Jahre zurückliegt [...], möglich.“

Unter der Voraussetzung, dass Ihr Partner die entsprechenden Kriterien erfüllt, wären Sie als Zwei-Personen-Team förderfähig, sofern nicht andere Gründe dies einschränken.

Quelle: Dr.-Ing. Martin Hörenz
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
Mai 2018

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