Frage
Im Zusammenhang mit dem EXIST-Gründerstipendium habe ich Fragen zu folgender Situation: Im Laufe der Förderzeit - aber noch ohne Unternehmensgründung (GmbH) soll ein Produkt verkauft werden, dass beim Kunden körpernah eingesetzt wird (medizinische Hilfsmittel).
1) Wer ist haftbar (z.B. für etwaige Kundenschäden) - die Universität? Wir als Stipendiaten (mit unserem privaten Vermögen)?
2) Wo geht das Geld der entsprechend generierten Umsätze hin? Hierzu fand ich nur: „Erzielt die Hochschule Einnahmen aus dem Verkauf von Prototypen oder Investitionen sind die Erlöse entsprechend der Förderquote an das BMWi zu erstatten.“
3) Im Laufe der Förderungszeit werden über das Materialbudget Bestandteile gekauft, die für die oben erwähnten Hilfsmittel nötig sind. Das Unternehmen wird anschließend während des Förderzeitraums gegründet. Ist die Übertragung der angeschafften Bestandteile an das Unternehmen gemäß „De-minimis“-Behilfen bereits während der Förderlaufzeit möglich?