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Nicht-EU-Bürger: Voraussetzung für EXIST-Gründerstipendium?

Frage

Welche Aufenthaltserlaubnis muss ich beantragen, um ein Start-up in Deutschland zu gründen mit dem EXIST-Fördergeld als Ausländer? Ich bin kein Bürger der Europäischen Union. Nach dem Studium in Deutschland erhalte ich 18 Monate als „Job Seeker“, um eine Arbeitsstelle zu finden - aber mit dieser Aufenthaltserlaubnis darf man nicht eine Firma gründen. Ich habe mit einem Anwalt gesprochen und er hat mir geraten, dass ich den „Aufenthaltstitel zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit“ beantragen muss, wenn ich ein Start-up in Deutschland gründen will. Wenn ich das Fördergeld erhalten werde, gibt es eine spezielle Aufenthaltsgenehmigung, die ich beantragen muss als Ausländer, um ein Startup zu gründen?

Antwort

Für die Beantragung eines Gründerstipendiums ist eine normale Aufenthaltserlaubnis ausreichend, da es sich um ein Projekt an der Hochschule handelt. Sobald die Gründung erfolgt und die gewerbliche Tätigkeit aufgenommen wird, muss eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

Quelle: Stefan Kausch
Projektträger Jülich
Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Oktober 2018

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