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Mitarbeiter mit EXIST-Gründerstipendium bezahlen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ein Freund will seine Arbeitszeit bei seinem Arbeitgeber auf 5 Std./Woche reduzieren und einem StartUp als erster Mitarbeiter beitreten. Diese boten ihm kein Gehalt sondern 2.500 Euro EXIST-Stipendium zzgl. 100 Euro pro Kind an. Er ist sich nun nicht sicher, wie dies steuerlich sich auswirkt und befürchtet, dass das EXIST-Geld voll durch Steuerklasse 6 versteuern zu müssen. Ist dem so? Oder erhält er das Geld und zahlt dann gemäß Gesamteinkommen an das Finanzamt nach?

Antwort

Nach der Richtlinie zum EXIST-Gründerstipendium und dem Stipendiatenvertrag sind Anstellungsverhältnisse parallel zum EXIST-Gründerstipendium nicht zulässig. Die 5-Std.-Regel bezieht sich auf nebenberufliche Tätigkeiten, die in erster Linie dem Aufbau des parallel gegründeten Unternehmens dienen. Die genauen Modalitäten bzgl. der steuerlichen Veranlagung sind bitte mit dem Steuerberater bzw. dem Finanzamt zu klären, da es hier regional teilweise sehr unterschiedlich gehandhabt wird.

Quelle: Ralf Dolk
Projektträger Jülich
Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST)
Forschungszentrum Jülich GmbH
August 2016

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