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Masterstudium noch nicht abgeschlossen: Student oder Absolvent?

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Frage

Ist eine Antragstellung als alleiniger Gründer möglich, wenn:

Bachelorabschluss bereits vorliegt (Informatik),

Masterstudium angefangen, jedoch erst 35 Prozent absolviert ist (Informatik)?

Ich frage, da in dem Paper zu den Richtlinien steht: „Absolventen mit mindestens einem Hochschulabschluss". Falls ja, erfolgt die Einstufung als Student oder Absolvent?

Antwort

Als Studierender im Masterstudium mit erfolgreich abgeschlossenem Bachelorstudium zählen Sie als Studierender, der mehr als die Hälfte des Studiums (Bachelor + Master) absolviert hat. Teams, die aus mehrheitlich Studierenden bestehen, sind aber grundsätzlich nicht förderfähig (dies beinhaltet Einzelgründungen von Studierenden). Wir empfehlen daher den Antrag so zu stellen, dass das Gründungsvorhaben im Anschluss an das Masterstudium beginnen kann.

Quelle:
Dr. Michael Nolting
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
www.exist.de

Stand:
August 2020

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