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Kommanditisten einer GmbH & Co. KG: EXIST beantragen?

Frage

Ist es unschädlich für eine EXIST-Förderung, wenn die drei Antragsteller Kommanditisten in einer GmbH & Co. KG sind, die vor Projektbeginn gegründet wird und im Vorfeld Pilotkunden akquiriert, um die Entwicklung marktnah voranzutreiben? Die Antragsteller sind weder direkt noch indirekt an der Komplementär-GmbH beteiligt. Aus anderen Antworten geht hervor, dass eine GbR für diesen Zweck unbedenklich wäre, jedoch wäre eine solche Lösung aus Haftungsgründen weniger attraktiv.

Antwort

EXIST-Gründerstipendien werden für innovative Vorhaben, welche Ausgründungen aus Hochschulen darstellen, gewährt. Laut den Förderrichtlinien für ein EXIST-Gründerstipendium darf die Geschäftstätigkeit eines solchen Vorhabens nicht vor Förderbeginn aufgenommen worden sein. Diesen Sachverhalt lese ich aus Ihren Informationen heraus und es scheint sich um eine Ausgründung aus einer bestehenden Firma zu handeln. In beiden Fällen ist keine Förderung im Rahmen des EXIST-Gründerstipendiums möglich. Unabhängig davon, in welcher Weise die potenziellen Gründer mit dem Unternehmen verbunden sind.

Es ist in diesem Falle unerheblich, ob Sie als Kommanditisten oder Komplementäre fungieren. Entscheidend ist, dass für das Vorhaben bereits eine Firma existiert. Der Auszug aus den Förderrichtlinien von EXIST-Gründerstipendium lautet: „Die Gründung einer Kapitalgesellschaft und die Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Verlauf der Förderung sind zulässig, dürfen jedoch bei Projektbeginn noch nicht erfolgt sein und sind strikt von dem geförderten Vorhaben und den geförderten Personen an der Hochschule zu trennen. Produktentwicklungen im Auftrag Dritter sind unzulässig und von der Förderung ausgeschlossen.“

Quelle: Andrea Schuster
Projektträger Jülich
Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST)
Forschungszentrum Jülich GmbH
November 2018

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