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Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung: Einkünfte im Sinne der EXIST-Richtlinien?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

In der Verpflichtungserklärung des Gründers verpflichtet sich der Gründer, die Förderung mit „keinen anderen Einkünften" zu kombinieren. Gilt dies für jegliche Einkünfte, insbesondere Einkünfte aus Kapitalvermögen bzw. Vermietung und Verpachtung?

Antwort

Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung dienen in der Regel nicht zur Finanzierung des Lebensunterhaltes und werden daher nicht als förderschädlich bewertet.

Quelle: Susanne Kellberger
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
www.exist.de
Feburar 2020

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