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Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung: Einkünfte im Sinne der EXIST-Richtlinien?

Frage

In der Verpflichtungserklärung des Gründers verpflichtet sich der Gründer, die Förderung mit „keinen anderen Einkünften" zu kombinieren. Gilt dies für jegliche Einkünfte, insbesondere Einkünfte aus Kapitalvermögen bzw. Vermietung und Verpachtung?

Antwort

Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung dienen in der Regel nicht zur Finanzierung des Lebensunterhaltes und werden daher nicht als förderschädlich bewertet.

Quelle: Susanne Kellberger
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
www.exist.de
Feburar 2020

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