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Investment während EXIST-Förderphase?

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Frage

Wie verhält es sich, wenn das EXIST-Gründerstipendium bewilligt wird und es dem Gründerteam gelingt, frühzeitig einen Business Angel zu gewinnen oder eine erfolgreiche Crowdfunding Kampagne durchzuführen. Wird die Förderung dann beendet oder können diese Mittel zur Finanzierung nach/während EXIST genutzt werden? Und als zweite Frage: Ist die Höhe der Finanzierung entscheidend? Also ob 50.000 Euro oder 5.000.000 Euro via Crowdfunding eingenommen wurden? Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine solche Summe voraussichtlich an Bedingungen geknüpft wäre, sodass das Gründerteam nicht frei darauf zurückgreifen könnte (sondern nur nach Rücksprache mit den Investoren und erreichter Ziele). Ich würde mich über etwas Klarheit zum Thema Investoren und Finanzierung freuen.

Antwort

Entscheidend hierfür ist, wer der Empfänger der Einnahmen ist. Einnahmen des Zuwendungsempfängers wären mit der Förderung gegenzurechnen. Gemäß der Richtlinie zum EXIST-Gründerstipendium ist es aber zulässig, bereits während der Laufzeit des Gründerstipendiums ein Unternehmen (als Kapitalgesellschaft) zu gründen. Die rechtzeitige Sicherung einer Anschlussfinanzierung ist dabei im Sinne des Förderprogramms. Somit stellt die beschriebene Finanzierungsoption kein Problem dar. Wesentlich ist nur eine klare Trennung zwischen dem Vorgründungsprojekt an der Hochschule (EXIST) und der Tätigkeit des Unternehmens.

Allerdings müssen die Bestimmungen der Richtlinie zum EXIST-Gründerstipendium eingehalten werden. Dies bedeutet v.a. kein Gehalt zur Sicherung des Lebensunterhaltes bzw. mehr als fünf Stunden Tätigkeit im dann gegründeten Unternehmen. Das Stipendium kann natürlich jederzeit beendet werden.

Quelle: Dr.-Ing. Martin Hörenz
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
Februar 2018

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