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Hochschulabschluss innerhalb der EU: EXIST-Gründerstipendium beantragen?

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Frage

Können auch EU-Uni-Absolventen, wenn Sie sonst die Bedingungen erfüllen, ein Gründerstipendium beantragen? Müssen diese in Deutschland gemeldet sein?

Antwort

EU-Uni Absolventen können eine EXIST-Gründerstipendium beantragen, wenn der Abschluss in Deutschland anerkannt ist. Beantragung und Durchführung des Vorhabens erfolgt in Deutschland. Aus diesem Grund müsste der jeweilige Stipendiat auch in Deutschland für die Durchführung des Vorhabens zur Verfügung stehen.

Quelle:
Ralf Dolk
Projektträger Jülich
Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Juni 2015

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