Frage
Ich bin derzeit mit drei anderen jungen Unternehmern dabei unseren EXIST-Antrag zu schreiben. Nun haben wir festgestellt, dass es für das EXIST erforderlich ist, dass ein Nachweis geliefert wird, dass mindestens die Hälfte des Studiums absolviert ist. Die anderen sind keine Studierenden mehr. Da die anderen den Antrag bereits Ende Juli einreichen möchten, stellen sich mir nun folgende Fragen: Muss zum Zeitpunkt der Abgabe bereits die Hälfte der Credits im Notenblatt stehen oder würde ein Nachweis von der Prüfungskommission meines Masterstudiums über das Erlangen der Leistung reichen? Wenn ich als _nicht_ zu förderndes Mitglied aufgeführt werde, muss ich dann ebenfalls diesen Nachweis erbringen?