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Hälfte des Studiums absolviert: Nachweis?

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Frage

Ich bin derzeit mit drei anderen jungen Unternehmern dabei unseren EXIST-Antrag zu schreiben. Nun haben wir festgestellt, dass es für das EXIST erforderlich ist, dass ein Nachweis geliefert wird, dass mindestens die Hälfte des Studiums absolviert ist. Die anderen sind keine Studierenden mehr. Da die anderen den Antrag bereits Ende Juli einreichen möchten, stellen sich mir nun folgende Fragen: Muss zum Zeitpunkt der Abgabe bereits die Hälfte der Credits im Notenblatt stehen oder würde ein Nachweis von der Prüfungskommission meines Masterstudiums über das Erlangen der Leistung reichen? Wenn ich als _nicht_ zu förderndes Mitglied aufgeführt werde, muss ich dann ebenfalls diesen Nachweis erbringen?

Antwort

Mit einem EXIST-Gründerstipendium werden Teams mit maximal drei Gründern gefördert. Wenn ein(e) Studierende(r) dabei ist, muss im EXIST-Antrag nachgewiesen werden, dass er/sie die Hälfte des Studiums absolviert hat, inkl. Angaben der belegten Kurse, Noten und der entsprechenden ECTS-Punkte. Dafür ist dem Antrag ein entsprechender Notenspiegel beizulegen.

Mitgründer, die keine EXIST-Förderung beantragen, müssen kein Nachweis über ihr bisheriges Studium erbringen. Wir empfehlen in solchen Fällen allerdings, ihre Kompetenzen und Erfahrungen in der Vorhabensbeschreibung kurz darzulegen.

Quelle: Maiia Deutschmann
Projektträger Jülich
Gründungs-, Transfer- und Innovationsförderung (GTI)
Fachbereich Gründungskultur, Gründerstipendium (GTI 4)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Juli 2017

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