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Gründer an verschiedenen Hochschulen: wo EXIST-Antrag stellen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte mit einem Freund, der an einer Hochschule abschließen wird, ein Unternehmen gründen und dies mittels EXIST-Gründerstipendium fördern. Ich selber werde an einer anderen Hochschule abschließen. Wie läuft das bei EXIST? Reicht es den Antrag für beide an einer Hochschule zu stellen oder muss der Antrag jeweils einzeln an beiden Hochschulen gestellt werden?

Antwort

Der Antrag kann nur über eine Hochschule gestellt werden. Sie sollten Kontakt mit den Gründungsberatern beider Hochschulen aufnehmen, um ggf. zu entscheiden, wo die besten Voraussetzungen für Ihr geplantes Unternehmen bestehen. Die entsprechenden Ansprechpartner finden Sie unter www.exist.de.

Quelle: Peter Mende
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
März 2017

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