Navigation

"Geschäftstätigkeit vor Projektbeginn": Definition?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

In den Richtlinien zum EXIST-Gründerstipendium steht: "Die Gründung einer Kapitalgesellschaft und die Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Verlauf der Förderung sind zulässig, dürfen jedoch bei Projektbeginn noch nicht erfolgt sein und sind strikt von dem geförderten Vorhaben und den geförderten Personen an der Hochschule zu trennen."

Wie wird hier die "Geschäftstätigkeit vor Projektbeginn" definiert? Darf man noch keine Einnahmen erzielen? Oder bezieht sich es darauf, dass keiner das Produkt bereits getestet haben darf? Oder darf es nicht veröffentlicht worden sein? Bei dem Produkt handelt es sich um eine Applikation für das Smartphone, wobei der Innovationsgehalt im Algorithmus liegt.

Antwort

Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit bedeutet die Generierung von Umsätzen und das Agieren am Markt mit der Absicht Umsätze zu erzielen. Ob es sich hierbei um Produkt- oder Dienstleistungsumsätze handelt, ist dabei unerheblich.

Quelle:
Ralf Dolk
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
Dezember 2014

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben