Frage
In den Richtlinien zum EXIST-Gründerstipendium steht: "Die Gründung einer Kapitalgesellschaft und die Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Verlauf der Förderung sind zulässig, dürfen jedoch bei Projektbeginn noch nicht erfolgt sein und sind strikt von dem geförderten Vorhaben und den geförderten Personen an der Hochschule zu trennen."
Wie wird hier die "Geschäftstätigkeit vor Projektbeginn" definiert? Darf man noch keine Einnahmen erzielen? Oder bezieht sich es darauf, dass keiner das Produkt bereits getestet haben darf? Oder darf es nicht veröffentlicht worden sein? Bei dem Produkt handelt es sich um eine Applikation für das Smartphone, wobei der Innovationsgehalt im Algorithmus liegt.