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GbR gründen vor Antragstellung von EXIST?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Mein Team und ich beantragen gerade eine EXIST-Förderung für unsere Innovation. Die Antragstellung wird voraussichtlich erst in 6 Monaten stattfinden. Da alle Gründer auch Erfahrung als Berater und Softwareentwickler haben, planen wir die Gründung einer gemeinsamen GbR, die bis zum EXIST-Start den Lebensunterhalt aller Gründer sichert. Die Tätigkeiten der GbR sind inhaltlich eindeutig von dem Inhalt des EXIST-Antrags zu unterscheiden. Ist die Gründung einer GbR in diesem Zusammenhang erlaubt?

Antwort

Die Gründung einer GbR vor Laufzeitbeginn wird toleriert, sofern sich deren Tätigkeit deutlich vom geplanten Vorhaben unterscheidet (z.B. Dienstleistung - Produktentwicklung) oder keine relevante Geschäftstätigkeit (v.a. Einnahmen, Ausgaben) erfolgt. Zudem sollte im Vorhaben die Gründung einer neuen Gesellschaft (i.d.R. UG/GmbH) angestrebt werden. Eine konkrete Beurteilung der Förderfähigkeit kann nur im Einzelfall erfolgen, so dass Sie die Konstellation vorab mit dem Gründungsnetzwerk und ggf. dem Projektträger abklären sollten.

Quelle: Ralf Dolk
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
April 2018

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