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Fünf-Jahresfrist beim EXIST-Gründerstipendium: Stichtag?

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Frage

Mich würde interessieren, wann für das EXIST-Gründerstipendium die Fünf-Jahresfrist als eingehalten gilt. Mit rechtzeitiger Antragstellung oder muss der Förderbeginn ebenfalls noch innerhalb der fünf Jahre liegen?

Antwort

Stichtag für die 5-Jahresfrist ist der Eingang des Antrags beim Projektträger. Falls es knapp wird, weisen Sie Ihre Hochschule darauf hin, damit eine rechtzeitige Einreichung erfolgt.

Quelle: Peter Mende
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
www.exist.de
Oktober 2019

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