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Förderbewilligung: ab wann gründen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich überlege mich für ein EXIST-Gründerstipendium zu bewerben oder einfach anfangs meine Arbeitszeit zu reduzieren, um zu gründen. Ein EXIST-Stipendium wäre mir aber lieber, da ich so schneller zu einer Unternehmensreife komme. Wenn ich einen Antrag abschicke für das EXIST-Stipendium dauert es bis zu drei Monaten bis man eine Antwort erhält. Wie lange hat man dann noch Zeit, bis man das genehmigte Stipendium antritt? Ich würde ungern kündigen, bevor ich eine Zusage habe.

Antwort

Der einzuplanende Bearbeitungszeitraum von der Einreichung bis zum Beginn einer möglichen Förderung beträgt drei Monate. Ein späterer Start ist möglich. Hierbei ist zu beachten, dass der Förderbeginn jeweils nur zum 1. eines Monats erfolgen kann. Das Begutachtungsergebnis liegt in der Regel zwei Monate nach Einreichung vor. Somit hätten Sie beispielsweise bei einem Vorhaben, was vier Monate nach Antragseinreichung starten soll, nach der Förderentscheidung ca. zwei Monate Zeit für die Kündigung eines Arbeitsvertrages.

Quelle:
Peter Mende
Projektträger Jülich
Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Dezember 2014

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