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EXIST während Zweitstudium?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ist es theoretisch möglich, bei einer Förderung mit abgeschlossener Promotion (mit 3.000 Euro pro Monat), in einem Zweitstudium während des Förderzeitraums eingeschrieben zu bleiben, beispielsweise um noch wirtschaftliche Kenntnisse in einem Wirtschaftsstudiengang zu erlangen? Und ist es auch theoretisch möglich, bei einer Förderung mit abgeschlossenem Bachelorstudium (mit 2.500 Euro pro Monat) in einem entsprechenden Masterstudiengang eingeschrieben zu bleiben, um sich das Gründungsprojekt beispielsweise als Projektarbeit anrechnen zu können o.Ä.? In beiden Fällen würde ein Zeitaufwand für das Studium unter 5 Stunden pro Woche angenommen werden können.

Antwort

Sobald Sie in einem Studiengang wieder aktiv eingeschrieben sind, gelten Sie wieder als Student und erhalten das entsprechende Stipendium.

Quelle: Ralf Dolk
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
Dezember 2015

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