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EXIST mit weiterem Förderprogramm kombinieren?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Wir möchten im Team sehr bald einen EXIST-Antrag stellen. Da wir ebenfalls eine Förderung für ein Coworking-Ticket beantragen möchten, stellte sich mir gerade die Frage, ob diese Förderung nach der De-minimis-Verordnung parallel möglich ist?

Antwort

Grundsätzlich sind andere Förderungen nicht mit dem EXIST-Gründungsstipendium zeitgleich kombinierbar, wenn sie zur Sicherung des Lebensunterhalts geeignet sind.

Da das aber für die hier beschriebene Konstellation nicht zutrifft, wäre die parallele Förderung zulässig.

Quelle: Susanne Kellberger
Projektträger Jülich
Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Januar 2019

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