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EXIST-Gründerstipendium: Absolvent trotz laufendem Zweitstudium?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich arbeite seit einiger Zeit an meinem Start-up. Ziel ist es, dass wir mit einer anonymen und individuellen Anleitung zur psychologischen Selbsthilfe, die KI-basiert sein soll, die Hürde zum Zugang für psychologische Hilfe herabsetzen. Es ist noch nicht gegründet, wobei wir eine Beantragung des EXIST-Gründerstipendiums planen. Hierzu möchte ich nachfragen, wie Sie meinen Status einschätzen, sodass wir im Team wissen, welche drei Personen für das Stipendium in Frage kommen würden.
Ich habe im vergangenen Jahr mein duales Maschinenbaustudium erfolgreich abgeschlossen. Seit Anfang 2019 studiere ich Wirtschaftspsychologie per Fernstudium. Dieses ist noch nicht abgeschlossen, aber ich bin sehr weit im Studium vorangeschritten. Spätestens im kommenden Februar ist dieses Studium beendet. Nun meine Frage: Gelte ich als Absolvent oder als Student?

Antwort

Sofern es sich tatsächlich um ein berufsbegleitendes Studium handelt (kein Teilzeit-Studium, ggf. Bestätigung der Hochschule erforderlich), erhalten Sie das Stipendium für Absolventinnen oder Absolventen. Andernfalls würde die Einstufung auch mit dem ersten Abschluss als Studierender erfolgen.

Quelle:
Exist-Team
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH

Stand:
Juni 2021

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