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EXIST-Gründerstipendium mit weiteren Förderprogrammen kombinieren?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Unser Team möchte sich gerne parallel zur Bewerbung zu EXIST für andere De-Minimis Programme bewerben. Diese Programme dienen nicht der Finanzierung des eigenen Lebensunterhalts und würden andere Teilaspekte der Innovation fördern. Spricht etwas dagegen?

Antwort

Eine gleichzeitige Förderung zur Sicherung des Lebensunterhalts ist laut Richtlinie nicht zulässig. Zudem darf parallel keine EU-Förderung in Anspruch genommen werden, da dies laut ESF-Regularien ausgeschlossen ist. Daraus folgt, dass die beschriebenen Konstellationen zulässig sind, sofern keine EU-(Ko-)Finanzierung enthalten ist.

Die parallele Bewerbung auf andere Förderprogramme ist zudem bis zum Zuwendungsbescheid unkritisch. Bei mehreren positiven Förderentscheidungen müssten Sie sich dann ggf. entscheiden.

Quelle: Peter Mende
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
Juni 2018

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