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EXIST-Gründerstipendium: Nebenerwerb erlaubt?

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Frage

Ich hätte eine Frage bzgl. eines Nebenerwerbs neben dem EXIST-Gründerstipendium. Konkret würde es bei mir so aussehen: Freiberufliche Tätigkeit als Kfz-Sachverständiger. Es ist ja bekannt, dass eine Nebentätigkeit nur fünf Stunden pro Woche neben dem Stipendium nachgegangen werden darf, aber bei einer selbständigen Tätigkeit ist das ja immer mal mehr, mal weniger pro Woche. Meine Fragen wären nun, ob es auch eine Höchstgrenze für den Zuverdienst gibt oder ob das egal ist? Und bzgl. der Arbeitszeit pro Woche könnte man dann einfach einen Mitarbeiter oder jemanden aus der Familie die Hauptarbeit machen lassen und ich würde nur noch über die Sachen rüber schauen und freigeben. Oder würde es da trotzdem einen Konflikt geben? Dem Gründungsvorhaben werde ich mich in jedem Fall in Vollzeit widmen können!

Antwort

Gemäß Richtlinie zum EXIST-Gründerstipendium sind Nebentätigkeiten bis zu einem Umfang von fünf Stunden pro Woche zulässig, wobei dieser Umfang in jeder Woche einzuhalten ist - nicht nur als Durchschnittswert. Im Falle eines Zuverdienstes sind nur Stundensätze zulässig, die das marktübliche Niveau nicht überschreiten. Davon abweichende Handlungen wären ggf. als Subventionsbetrug zu werten (strafbar!).

Es wird darauf hingewiesen, dass das EXIST-Gründerstipendium dazu dient, dass sich die Gründer in Vollzeit auf das Gründungsprojekt konzentrieren können. Die Regelung zum Nebenerwerb soll insbesondere dann zur Anwendung kommen, wenn während der Laufzeit des Projektes bereits ein Unternehmen gegründet wird und mit diesem bereits eine Geschäftstätigkeit aufgenommen werden soll.

Quelle: Dr.-Ing. Martin Hörenz
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
www.exist.de
November 2019

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