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EXIST-Gründerstipendium: Krankenversicherung?

Frage

Wie verhält es sich mit der Krankenversicherungspflicht und der Beitragsberechnung bei dem Bezug eines EXIST-Gründerstipendiums in Zusammenhang mit einer Tätigkeit (5 Std. in der Woche) mit einem Monatsgehalt von mehr als 450 Euro?

Antwort

Mit den mir vorliegenden Angaben kann ich Ihre Anfrage leider nur teilweise beantworten, da ich unter anderem nicht weiß, welchen Versicherungsstatus Sie bei Ihrer Krankenversicherung haben - z.B. Student(in), Arbeitnehmer(in), freiwillig Versicherte(r).

Sind Sie als "ordentlich Studierende(r)" (Begriff aus dem Sozialversicherungsrecht) anzusehen, kann der günstige Studentenbeitrag ggf. erhalten bleiben. Ist das Studium beendet oder es rückt in den Hintergrund und tritt aufgrund der Beschäftigung Versicherungspflicht ein, dann dürfte die Zahlung des EXIST-Gründerstipendiums unberücksichtigt bleiben. Besteht bei Ihnen eine freiwillige Versicherung, so wird das Stipendium als beitragspflichtige Einnahme bewertet und somit sind daraus Beiträge zu zahlen.

Da, wie Sie sehen, die beitragsrechtliche Beurteilung der Zahlung von mehreren Faktoren abhängt, möchte ich Sie bitten, sich an Ihre Krankenversicherung zu wenden. Anhand der dort vorliegenden Daten kann Ihnen eine verbindliche Auskunft gegeben werden.

Quelle:
Andreas Endl
AOK Bundesverband
September 2013

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