EXIST-Gründerstipendium: Elternzeit?
Frage
Mein Team arbeitet gerade an einem Antrag für das EXIST-Gründerstipendium. Ich habe vor vier Monaten ein Kind bekommen. Bei der Beantragung für Elternzeit mit Elterngeld habe ich einen weiteren Monat vorgesehen, der nach aktueller Planung innerhalb die EXIST-Phase fällt. Dies war vorher nicht abzusehen. Wie verhält sich die EXIST-Phase und das Stipendium in Bezug auf einen Monat Elternzeit mit Elterngeld innerhalb der EXIST-Phase? Ist eine Unterbrechung möglich und pausiert das Stipendium oder wird ggf. nur für elf statt zwölf Monate ausgezahlt? Ich habe bei meinem aktuellen Arbeitgeber noch die Chance, den Monat vor die EXIST-Laufzeit zu legen.
Antwort
Da die Stipendiaten keine Arbeitnehmer sind, stehen ihnen die Entgeltersatzansprüche bei Krankheit, Schwangerschaft und Mutterschutzzeit nicht zu. Das Stipendium kann auch in Zeiten von Krankheit, Schwangerschaft und Mutterschutz gewährt werden, soweit der/die Existenzgründer/in seine/ ihre Pflichten gem. § 3 des Stipendiatenvertrages erbringt. Ist er/sie zur Pflichterfüllung nicht in der Lage, können gemäß Stipendiatenvertrag die Zahlungen ausgesetzt bzw. der Vertrag gekündigt werden. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse über Bedingungen Ihrer Versicherung.
Siehe hierzu auch die FAQ zum Gründerstipendium und den EXIST-Gründerstipendiatenvertrag.
Quelle: Andrea Schuster
Projektträger Jülich
Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Juli 2019
Hotline 030-340 60 65 60
Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr