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EXIST-Gründerstipendium: Bewilligung und Auszahlung?

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Frage

Angenommen der Antrag auf ein EXIST-Stipendium wird am 15.02. abgegeben und damit auch gestellt. Uns wurde von der Transferstelle an der Uni gesagt, dass die Bearbeitungszeit ca. drei Monate ist. Angenommen der Antrag wird am 15.05. bewilligt. Erfolgt die Auszahlung vom Stipendium immer zum Monatsende, also zum 30.05, 30.06 usw. oder zum Zeitpunkt der Bewilligung, also zum 15.05., 15.06 usw.?

Antwort

Die Bewilligung erfolgt immer zum ersten eines Monats. Da die Auszahlung der Stipendien über die antragstellende Hochschule erfolgt, sollten Sie diese nach den konkreten Modalitäten befragen. In aller Regel erfolgt diese jedoch ebenfalls zum ersten eines Monats.

Quelle:
Ralf Dolk
Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Januar 2013

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