EXIST-Gründerstipendium: Anschlussfinanzierung?
Frage
Wir bekommen das Gründerstipendium und bemühen uns gerade schon frühzeitig um weitere/Anschlussförderung. Ist es erlaubt, dass wir zusätzlich von anderen Stellen des Bundes Gelder akquirieren? Bei unserem Thema bietet es sich sehr an, offizielle Stellen des Staates (z.B. das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) frühzeitig mit einzubeziehen.
Antwort
Dies ist möglich, kann aber nur am konkreten Fall beurteilt werden. Gleichzeitige personenbezogene Förderungen (v.a. Stipendien) sind ausgeschlossen. Weiterhin sind wegen der ESF-Kofinanzierung keine parallelen EU-Förderungen möglich.
Quelle:
Peter Mende
Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
September 2013
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