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EXIST-Gründerstipendium: Wie lange darf Promotion zurückliegen?

Frage

Ich habe eine Frage zum EXIST-Gründerstipendium.

Ich habe verstanden, dass der Hochschulabschluss für die Förderfähigkeit maximal 5 Jahre zurückliegen darf. Es ist jedoch nicht ganz klar, ob damit reguläre Studiengänge gemeint sind oder auch Promotionen.

Mein Diplom liegt 10 Jahre zurück, ich habe in diesem Jahr meine Promotion zum Dr.-Ing. abgeschlossen. Wäre ich somit in den nächsten 5 Jahren wieder förderfähig?

Antwort

Der letzte Hochschulabschluss, wozu auch eine Promotion zählt, darf nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen. Insofern wären Sie in diesem Sinne wieder förderfähig.

Quelle:
Exist-Team
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH

Stande:
Dezember 2021

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