Frage
Ich habe eine Frage zum EXIST-Gründerstipendium.
Ich habe verstanden, dass der Hochschulabschluss für die Förderfähigkeit maximal 5 Jahre zurückliegen darf. Es ist jedoch nicht ganz klar, ob damit reguläre Studiengänge gemeint sind oder auch Promotionen.
Mein Diplom liegt 10 Jahre zurück, ich habe in diesem Jahr meine Promotion zum Dr.-Ing. abgeschlossen. Wäre ich somit in den nächsten 5 Jahren wieder förderfähig?