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EXIST-Fördervoraussetzung: „qualifizierte Berufsausbildung“?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Hinsichtlich der Konditionen und Bedingungen zum EXIST-Gründerstipendium habe ich eine Frage zum Satz „Eines der bis zu drei Teammitglieder kann auch mit einer qualifizierten Berufsausbildung als technische Mitarbeiterin/technischer Mitarbeiter gefördert werden“. Was ist unter „qualifizierte Berufsausbildung“ zu verstehen? Reicht hier auch Praxiserfahrung im geplanten Einsatzbereich (zum Beispiel Frontend-Developer mit fünf Jahren Berufserfahrung)?

Antwort

Das EXIST-Gründerstipendium ist an Studien- bzw. Berufsabschlüssen orientiert. Das bedeutet, dass für ein Stipendium als technischer Mitarbeiter auch ein anerkannter Berufsabschluss nachgewiesen werden muss. Der erlernte Beruf sollte, muss aber nicht unmittelbar mit dem Gründungsvorhaben in Zusammenhang stehen, wenn die für das Projekt notwendigen Kenntnisse über Berufserfahrung nachgewiesen werden können.

Quelle: Dr. Thomas Großmann
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
Januar 2016

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