Antwort
Im Rahmen des Programms „EXIST-Gründerstipendium“ werden anspruchsvolle innovative Gründungsvorhaben gefördert, die auf den aktuellen Forschungsergebnissen basieren und nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten aufweisen. Zudem wird vorausgesetzt, dass die Gründer sich in Vollzeit dem Gründungsvorhaben widmen.
Dementsprechend ist die Zielgruppe der Förderung (s. Richtlinie § 2.1): „Existenzgründungen durch Hochschulabsolventen, wissenschaftliche und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter der Hochschulen und Forschungseinrichtungen, sofern deren Hochschulabschluss bzw. letztes versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis an einer Hochschule bzw. Forschungseinrichtung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. (...) Studierende können sich an Gründungsvorhaben beteiligen, müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung aber mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben. Gründerteams, deren Mitglieder zum Beginn des Vorhabens mehrheitlich Studierende sind, werden nur in Ausnahmefällen gefördert und unterliegen einer Einzelfallprüfung.“
Wir empfehlen den mehrheitlich aus Studierenden bestehenden Gründerteams, sich zu einem späteren Zeitpunkt - sobald die Bedingungen im § 2.1 der Richtlinie erfüllt sind - bei EXIST zu bewerben.
Für eine Beratung zu weiteren Fördermaßnahmen empfehlen wir:
Eine Liste von weiteren Beratungsangeboten finden Sie hier.
Quelle: Maiia Deutschmann
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
Juli 2018
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