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EXIST-Förderung für Hochschulabsolventen: exmatrikulieren?

Frage

Wir planen, EXIST-Gründerstipendium zu beantragen. Ich habe bereits einen Master-Abschluss, bin aber nach wie vor immatrikuliert. Muss ich mich als „nicht aktiv“ Studierender exmatrikulieren, um als Absolvent gefördert werden zu können?

Daraus ergibt sich gleich eine weitere Frage: An unserer Hochschule könnten wir im Rahmen der EXIST-Förderung für einen Raum Schließrechte erhalten. Allerdings macht die Hochschule aus Haftungsgründen Schließrechte davon abhängig, dass man entweder Mitarbeiter der Hochschule oder Studierender ist - was wir als Stipendiaten ja leider nicht mehr wären. Wie ist hier die übliche Herangehensweise?

Antwort

Diese Frage kann ich kurz mit „ja“ beantworten. Die zweite Frage bezieht sich auf eine interne Angelegenheit der Antragsteller(in) / Zuwendungsempfänger(in). Hierauf haben wir keinen Einfluss. Wenn die ZE (d.h. die Hochschule) die Förderung annimmt, willigt sie in die Bedingungen der Richtlinie ein. Wie sie dann die Räume zur Verfügung stellt, ist ihre interne Angelegenheit.

Quelle: Michael Nolting
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
www.exist.de
Dezember 2019

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