Navigation

Bezug von EXIST-Gründerstipendium: Krankenversicherungspflicht?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Zählt das über das Gründerstipendium monatlich erhaltene Geld zum Verdienst im Sinne der Krankenkasse? Also liegt man damit über der Geringverdiener-Grenze und ist versicherungspflichtig?

Antwort

Das EXIST-Gründerstipendium stellt ein Einkommen dar und wird entsprechend auch bei der Berechnung der Krankenkassenbeiträge einbezogen.

Quelle:
Dr. Michael Nolting
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
www.exist.de

Stand:
August 2020

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben