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Bewerbungsfrist: Jahr des Hochschulabschlusses entscheidend?

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Frage

Ich habe zwei Fragen: 1) Ich habe im April 2014 meinen Abschluss gemacht, jedoch noch bis Ende 2016 Physik als Erweiterungsfach ohne Abschluss an derselben Uni studiert. Im ersteren Fall überschreite ich die 5-Jahres-Frist. Zählt mein Abschluss oder mein Ausscheiden? 2) Wenn ich in der einen Stadt leben und gründen muss, meine ehemalige Uni aber in einer anderen Stadt liegt, ist dann das EXIST-Programm überhaupt möglich?

Antwort

  1. Es zählt der Abschluss.
  2. Die Stipendiaten müssen nicht an der antragstellenden Hochschule studiert haben.

Quelle: Andrea Schuster
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
www.exist.de
November 2019

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