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Berufsbegleitendes Studium: EXIST-Gründerstipendium?

Frage

Ich beabsichtige einen Antrag auf ein EXIST-Gründerstipendium zu stellen und ich habe mein Erststudium der BWL vor über einem Jahr mit einem Master abgeschlossen. Aktuell studiere ich nebenbei in Teilzeit Informatik im Fernstudium, absolviere aber nur einen Kurs pro Semester. Ich habe gelesen, dass man dann als Absolvent gilt und somit eine höhere Förderung erhält, wenn das Zweitstudium als berufsbegleitend gilt. Gilt ein Fernstudium als Zweitstudium in diesem Kontext als berufsbegleitend? Könnte ich das EXIST-Gründerstipendium als Absolvent beantragen und wie wäre diese Konstellation bei der Antragstellung zu berücksichtigen?

Antwort

Berufsbegleitende Studiengänge sind parallel zum EXIST-Gründerstipendium zulässig. Als berufsbegleitend gelten im Sinne der EXIST-Gründerstipendiums-Richtlinie solche Studiengänge, die parallel zu einem in Vollzeit ausgeübten Beruf absolviert werden. Der/die GründerIn muss somit sicherstellen, dass er/sie sich im Falle einer EXIST-Förderung dem Gründungsvorhaben in Vollzeit widmet. Bei der Antragstellung ist nachzuweisen, dass das Fernstudium dabei nicht im Wege steht, sich in Vollzeit dem Gründungsvorhaben zu widmen.

Absolventen, die ein weiteres berufsbegleitendes Studium verfolgen, erhalten das Absolventenstipendium.

Der Antragsteller für ein EXIST-Gründerstipendium ist eine Hochschule oder eine Forschungseinrichtung, nicht die Gründer selbst. Wir empfehlen sich an eines der uns bereits bekannten EXIST-Gründernetzwerke für die Antragsvorbereitung zu wenden: www.exist.de

Quelle: Maiia Deutschmann
Projektträger Jülich
Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Dezember 2016

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