Antwort
1) Das Verfassen einer Abschlussarbeit ist mit der EXIST-Förderung vereinbar, entbindet allerdings nicht von den eingegangenen Verpflichtungen. Insbesondere betrifft dies die rechtzeitige Umsetzung des Gründungsvorhabens nach der abgegebenen Arbeitsplanung sowie die fristgerechte Erfüllung von Meilensteinen, wie die Zwischenpräsentation oder die Abgabe des Businessplans.
Wenn das Praktikum in Vollzeit in einem Anstellungsverhältnis verläuft, ist dies mit der EXIST-Förderung nicht vereinbar. Zu den Voraussetzungen der EXIST-Förderung gehört, dass die Gründer sich ihrem Gründungsvorhaben in Vollzeit widmen (ggf. neben dem Studium) und nicht mehr als 5 Std./Woche anderweitig arbeiten.
2) Im Rahmen der EXIST-Förderung wird das Team neben der finanziellen Unterstützung auch fachlich von seiner Hochschule betreut und erhält einen Zugang zum Gründernetzwerk der Hochschule. Zudem werden den Gründern kostenfrei die notwendigen Ressourcen (Labore, Werkstätten, Räume, Rechenzentren sowie weitere Infrastruktur) zur Verfügung gestellt. Für die optimale Nutzung der gesamten EXIST-Förderung sollte das gesamte Gründerteam somit in der Nähe der Hochschule wohnen. Wenn in Ihrem Fall die Gründer an verschiedenen Orten in Deutschland wohnen, ist dies kein formales Ausschlusskriterium für die EXIST-Förderung. Es wird in diesem Fall allerdings geprüft, ob dies dem Erfolg des Gründungsvorhabens nicht schadet.
Quelle: Dr.-Ing. Martin Hörenz
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
Mai 2018