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Bachelorarbeit während EXIST-Förderung schreiben?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ist es möglich, dass in einem Team (Absolvent + Student) der Student während des EXIST-Gründungsstipendiums seine Bachelorarbeit schreibt? Vorgabe für die Arbeit: 3 Monate Praktikum + 3 Monate Schreiben der Bachelorarbeit. Die Bachelorarbeit beschäftigt sich inhaltlich nicht mit dem Gründungsvorhaben. Ist es möglich, dass die Mitglieder eines EXIST-Gründungsteams während der Laufzeit des EXIST-Gründerstipendiums an verschiedenen Orten in Deutschland wohnen?

Antwort

1) Das Verfassen einer Abschlussarbeit ist mit der EXIST-Förderung vereinbar, entbindet allerdings nicht von den eingegangenen Verpflichtungen. Insbesondere betrifft dies die rechtzeitige Umsetzung des Gründungsvorhabens nach der abgegebenen Arbeitsplanung sowie die fristgerechte Erfüllung von Meilensteinen, wie die Zwischenpräsentation oder die Abgabe des Businessplans.

Wenn das Praktikum in Vollzeit in einem Anstellungsverhältnis verläuft, ist dies mit der EXIST-Förderung nicht vereinbar. Zu den Voraussetzungen der EXIST-Förderung gehört, dass die Gründer sich ihrem Gründungsvorhaben in Vollzeit widmen (ggf. neben dem Studium) und nicht mehr als 5 Std./Woche anderweitig arbeiten.

2) Im Rahmen der EXIST-Förderung wird das Team neben der finanziellen Unterstützung auch fachlich von seiner Hochschule betreut und erhält einen Zugang zum Gründernetzwerk der Hochschule. Zudem werden den Gründern kostenfrei die notwendigen Ressourcen (Labore, Werkstätten, Räume, Rechenzentren sowie weitere Infrastruktur) zur Verfügung gestellt. Für die optimale Nutzung der gesamten EXIST-Förderung sollte das gesamte Gründerteam somit in der Nähe der Hochschule wohnen. Wenn in Ihrem Fall die Gründer an verschiedenen Orten in Deutschland wohnen, ist dies kein formales Ausschlusskriterium für die EXIST-Förderung. Es wird in diesem Fall allerdings geprüft, ob dies dem Erfolg des Gründungsvorhabens nicht schadet.

Quelle: Dr.-Ing. Martin Hörenz
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
Mai 2018

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