Antrag während des Studiums, Förderstart nach Abschluss des Studiums?
Frage
Ich habe zwei Fragen für den Fall, dass die Antragsstellung während des Studiums erfolgen soll, der Förderstart aber nach Abschluss des Studiums.
- Zu welchem Zeitpunkt ändert sich der Status von „Studierender“ zu „Absolvent“? Erfolgt dies z.B. mit Nachweis aller erforderlichen Studienleistungen, mit der Exmatrikulation oder mit Vorlage des Abschlusszeugnisses?
- Ist beispielsweise der Förderstart für den 1.10.2017 anvisiert, wann sollte der Antrag frühestens/idealerweise/spätestens gestellt werden? Schließlich sollte einerseits nicht zu viel Zeit zwischen Bewilligung und Förderung verstreichen. Andererseits ist es im Interesse der Gründer möglichst früh Planungssicherheit zu haben und gegebenenfalls Alternativen zu finden.
Antwort
- Maßgeblich für den Status „Absolvent“ ist das Datum auf dem Studienabschlusszeugnis.
- Der Antrag kann jederzeit gestellt werden. Allerdings sollte nicht zu viel Zeit zwischen der Antragstellung und dem geplanten Förderstart liegen, damit es sich immer noch um eine innovative Gründungsidee handelt. Zu empfehlen ist eine Antragstellung 4-5 Monate vor dem geplanten Förderstart. Der frühestmögliche Förderbeginn kann drei Monate nach Eingang aller Originalantragsunterlagen beim Projektträger erfolgen.
Quelle: Maiia Deutschmann
Projektträger Jülich
Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST)
Forschungszentrum Jülich GmbH
August 2016
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