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Antrag für EXIST-Gründerstipendium: welche Personen müssen genannt werden?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Müssen in der Anlage 1 des Antrags für EXIST-Gründerstipendium alle drei Personen, die gefördert werden sollen, beschrieben werden oder nur der Antragsteller, welcher an der begleitenden Hochschule studiert hat?

Antwort

Antwort
Die Anlagen 1, 3 und 7 sind von allen Personen vollständig auszufüllen, welche Förderung im Rahmen des EXIST-Gründerstipendiums beantragen.

Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Informationen und FAQ. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen auch jederzeit gerne über unser Infotelefon zur Verfügung. Tel.: 030 20199-411.

Quelle: Andrea Schuster
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
Juli 2018

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