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Anforderungen zu Team und Fristen bei EXIST?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich bin gerade dabei mein Start-up zu gründen. Nun programmiere schon seit einem Jahr daran und deswegen geht mir so langsam das Geld aus. Da ich die letzten Jahre im Ausland gelebt habe, fallen damit schon mal alle Förderungen vom Bund weg, die benötigen damit ich Arbeitslosengeld beziehe. Daher wollte ich deshalb wegen des Gründerstipendiums nachfragen. Aber es sieht so aus als würde ich auch dafür nicht in Frage kommen, da ich mein Studium bereits 2009 abgeschlossen habe. Mir ist aber dann der folgende Absatz aufgefallen: "...oder der Abschluss eines Teammitglieds kann länger als fünf Jahre zurückliegen." Wenn man will, kann man sagen, dass ich mein eigenes Team bin und so das Teammitglied bin dessen Abschluss länger wie fünf Jahre zurückliegt. Denn es sagt ja nichts von einer Mindest-Teamgröße. So möchte ich fragen, ob da irgendwie die Möglichkeit besteht so die Förderung zu erhalten?

Antwort

Der zentrale Know-how-Träger sowie die Idee müssen den formalen Anforderungen entsprechen, d.h. die Idee muss aus der Wissenschaft/Hochschule resultieren und der/die zentralen Gründer die Fünf-Jahresfrist erfüllen. Eine Förderung von Ihnen allein ist somit nicht möglich.

Quelle: Ralf Dolk
Projektträger Jülich
Forschungszentrum Jülich GmbH
September 2015

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