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Abschluss darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen: genauer Zeitpunkt?

Frage

Es ist in den FAQ davon die Rede, dass ein Abschluss nicht länger als 5 Jahre zurückliegen darf. Geht es dabei um den Zeitpunkt des Abschlussdokumentes und der Abgabe der Bewerbung oder des Förderbeginns? Die Richtlinien liefern hierzu keine Antwort. Lediglich bei Studierenden soll mindestens 50% des Studiums zum Zeitpunkt des Antrags absolviert sein. Ergibt sich hieraus, dass sich die 5-Jahresfrist auch auf den Zeitpunkt der Antragstellung bezieht?

Antwort

Es bezieht sich auf das Datum des Abschlusszeugnisses.

Quelle: Andrea Schuster
Projektträger Jülich
Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST)
Forschungszentrum Jülich GmbH
August 2019

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