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Privates Risiko für Darlehen einschränken?

Frage

Ich möchte eine GmbH gründen. Dafür ist eine Investition von 2,5 Mio. Euro nötig. Leider verfüge ich über kein nennenswertes Eigenkapital - es ist eine Kombination aus Investoren und Bankkrediten gedacht. Für den Fall des Scheiterns möchte ich meine für die Familie mühsam aufgebaute Altersvorsorge jedoch nicht aufs Spiel setzen. Eher bin ich bereit zugunsten der Sicherheit auf einen Teil meines Gewinns zu verzichten. Die Möglichkeiten für nicht rückzahlbare Förderungen scheinen begrenzt. Die angebotene Infrastruktur und Dienstleistung befähigt zwar meine Kunden die Innovationsgeschwindigkeit zu erhöhen, bringt aber selbst keine innovative Technologie hervor. Mir ist bewusst, dass diese Ausgangslage eine Gründung nicht gerade vereinfacht, aber ich hoffe doch Möglichkeiten zu finden, sie erfolgreich durchzuführen. Welche Möglichkeiten sehen Sie für diese Herausforderung?

Antwort

Die Förderung der Finanzierung von Gründungsinvestitionen erfolgt nahezu ausschließlich über die Förderdarlehen der KfW bzw. der Förderinstitute der deutschen Länder. In ausgewählten (strukturschwachen Förder-) Gebieten kann vom Land darüber hinaus anteilig ein nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss bewilligt werden. Hamburg gehört bekanntermaßen nicht zu den Fördergebieten in Deutschland.

Nutzen Sie als einen Finanzierungsbaustein das „ERP-Kapital für Gründung“ der KfW. Es hat die Aufgabe, Ihre Eigenkapitalquote auf 45 % (gemessen am finanziellen Gesamtvolumen) zu erhöhen (Obergrenze: 500.000 Euro). Es ist ein Nachrangdarlehen, das nicht zu besichern ist und mit anderen Förder- und/oder Bankdarlehen kombinierbar ist.

Die Besicherung der Förderdarlehen der KfW und der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) für Existenzgründer erfolgt banküblich. D.h. Sie als natürliche Person sind Darlehensnehmer und müssen der (Risiko tragenden) Hausbank Vermögenswertgegenstände (Sicherheiten) zur Abdeckung des Kreditrisikos beibringen.

Insofern müssen Sie davon ausgehen, dass auch Lebensversicherungen und andere finanzielle Vorsorgeprodukte zur Besicherung herangezogen werden. Sollten die von Ihnen angebotenen Sicherheiten nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, anteilig eine Bürgschaft der jeweiligen Bürgschaftsbank des Landes (in Ihrem Falle der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH) zu beantragen (max. 1,25 Mio. Euro).

Art und Werthaltigkeit der zu vereinbarenden Sicherheiten und die Heranziehung einer Bürgschaft sind Gegenstand Ihrer Verhandlungen mit den finanzierenden Geschäftsbanken.

Quelle: Holger Richter
Förderberatung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Tel.: 03018 615-8000
Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
August 2016

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