Antwort
Die Förderung der Finanzierung von Gründungsinvestitionen erfolgt nahezu ausschließlich über die Förderdarlehen der KfW bzw. der Förderinstitute der deutschen Länder. In ausgewählten (strukturschwachen Förder-) Gebieten kann vom Land darüber hinaus anteilig ein nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss bewilligt werden. Hamburg gehört bekanntermaßen nicht zu den Fördergebieten in Deutschland.
Nutzen Sie als einen Finanzierungsbaustein das „ERP-Kapital für Gründung“ der KfW. Es hat die Aufgabe, Ihre Eigenkapitalquote auf 45 % (gemessen am finanziellen Gesamtvolumen) zu erhöhen (Obergrenze: 500.000 Euro). Es ist ein Nachrangdarlehen, das nicht zu besichern ist und mit anderen Förder- und/oder Bankdarlehen kombinierbar ist.
Die Besicherung der Förderdarlehen der KfW und der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) für Existenzgründer erfolgt banküblich. D.h. Sie als natürliche Person sind Darlehensnehmer und müssen der (Risiko tragenden) Hausbank Vermögenswertgegenstände (Sicherheiten) zur Abdeckung des Kreditrisikos beibringen.
Insofern müssen Sie davon ausgehen, dass auch Lebensversicherungen und andere finanzielle Vorsorgeprodukte zur Besicherung herangezogen werden. Sollten die von Ihnen angebotenen Sicherheiten nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, anteilig eine Bürgschaft der jeweiligen Bürgschaftsbank des Landes (in Ihrem Falle der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH) zu beantragen (max. 1,25 Mio. Euro).
Art und Werthaltigkeit der zu vereinbarenden Sicherheiten und die Heranziehung einer Bürgschaft sind Gegenstand Ihrer Verhandlungen mit den finanzierenden Geschäftsbanken.
Quelle: Holger Richter
Förderberatung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Tel.: 03018 615-8000
Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
August 2016
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