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ERP-Kapital für Gründung: GmbH-Stammkapital gilt als Eigenkapital?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Zur Existenzgründung im Handel ist die Gründung einer GmbH geplant. Diese wird mit 25.000 Euro Stammkapital der beiden Gründer ausgestattet. Zur weiteren Finanzierung des geplanten Vorhabens ist angedacht bei der KfW das „ERP-Kapital für Gründung“ zu beantragen. Für dieses Programm benötigt man in den neuen Bundesländern mindestens 10% Eigenkapital. Daher meine Frage: Gilt das eingebrachte Stammkapital bei der Beantragung der Förderung als Eigenkapital? Oder ist es sinnvoll die GmbH erst nach der Bewilligung des KfW-Kredites zu gründen?

Antwort

Für die Beantragung unseres „ERP-Kapital für Gründung“ kann ausschließlich verfügbares Eigenkapital des Antragstellers berücksichtigt werden. Dementsprechend ist der Antrag durch die jeweiligen Gründer vor Gründung der GmbH zu stellen. Der Zuwendungsbescheid muss nicht abgewartet werden.

Quelle: KfW Bankengruppe
KfW-Infocenter
Servicerufnummer: 0800 539 9001 (kostenfrei)
Dezember 2017

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